Vorträge

„Japanisches Recht Made in Germany – Die Funktion der deutschen Juristen unter den Kontraktausländern im Japan der Meiji-Zeit“

ein Vortrag von Prof. Dr. Heinrich Menkhaus, Meiji Universität Tokyo

Haus der Geschichte um 19:00

 

Verkündigung der Verfassung, Farbholzschnitt von Chikanobu, 1889

In der Regel ist bekannt, dass es zwischen dem deutschen und japanischen Recht eine gewisse "Verwandtschaft" gibt. Wie und warum diese entstand, ist allerdings vielen nicht so vertraut. Die Antwort auf diese Frage macht den ersten Teil der Darstellung aus.

Der Vortrag stellt dann die deutschen Juristen unter den Kontraktausländern jener Zeit vor, beleuchtet die Aufgaben, mit denen sie betraut wurden, fragt nach ihren Eindrücken von der vorgefundenen Gesellschaft und, soweit sie es erkennen konnten, dem bestehenden Rechtssystem und stellt, soweit vorhanden, ihre Veröffentlichungen vor.

In einem dritten Teil wird der Stand der wissenschaftlichen Aufarbeitung dieser ersten Phase der deutsch-japanischen juristischen Beziehungen und die Schwierigkeiten, die dabei zu überwinden sind, beleuchtet.


Prof. Dr. Heinrich Menkhaus
1974–1979 Studium der Rechtswissenschaften, 1980 erstes, 1986 zweites juristisches Staatsexamen, 1980–1983 Wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Münster, 1984 Promotion zum Dr. jur., 1987–1989 Studium des japanischen Rechts an der Chuo Universität Tokyo, 1989–1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Japanstudien Tokyo, 1994/95 Geschäftsführer der European Association for Japanese Studies Leiden, 1995–2001 Leiter der Rechtsabteilung der IHK Tokyo, 2001–2008 Professor für Japanisches Recht Universität Marburg, seit 2008 Lehrstuhl für Deutsches Recht an der Meiji Universität Tokyo.

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