Häufige Fragen (FAQs)

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.
 

Frage: Verfolgt die DJG Bonn auch kommerzielle Absichten?

Antwort: Nein, die DJG Bonn unterhält keinerlei Geschäftsbetrieb und verfolgt auch ansonsten keinerlei kommerzielle Absichten.

Es handelt sich vielmehr um einen beim Amtsgericht Bonn ins Vereinsregister eingetragenen Verein (e.V.), der vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Deshalb können z.B. für alle Spenden, die uns – unabhängig von der Höhe – bei der Finanzierung unserer Aktivitäten enorm helfen, steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
 

Frage: Muss ich als Student den vollen Beitrag bezahlen oder gibt es eine spezielle Studentenermäßigung?

Antwort: Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung generell nur den ermäßigten Beitrag von z.Zt. 20 € jährlich (gegenüber dem regulären Beitrag in Höhe von 40 €).
 

Frage: Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft in der DJG Bonn

Antwort: Die Mitgliedschaft bietet – bei einem vergleichsweise geringen Jahresbeitrag – zahlreiche Vorteile:

Wir planen und organisieren ein breites Feld von Aktivitäten. Wissenschaftliche Vorträge, Seminare, Workshops, japanische Spielfilme und Filme über das kulturelle Leben in Japan bilden den Kern des Veranstaltungsprogramms.

Daneben organisieren wir regelmäßige Treffen, die zu einem besseren Kennenlernen der Mitglieder untereinander beitragen sollen. Wir stehen staatlichen, städtischen und privaten Stellen als Ansprechpartner für alle deutsch-japanischen Kontakte zur Verfügung.

So bieten wir unseren Mitgliedern die Gelegenheit, ihre Kenntnisse über die Kultur Japans zu ergänzen und auf Ausflügen, Festen und den regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen persönliche Bindungen aufzubauen und zu vertiefen.

Wir möchten in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Mitgliedschaft selbstverständlich auch wieder problemlos gekündigt werden kann. (Wenngleich wir uns natürlich über alle Japan-Interessierten freuen, die auch nach Beendigung ihres Auslandsstudiums oder ihrer beruflichen Tätigkeit in Japan aus ideellen Gründen Mitglied bleiben und so die Ziele der Gesellschaft unterstützen...)